Kettenduldungen beenden – humanitäres Bleiberecht sichern

Der Deutsche Caritasverband und das Diakonische Werk, fordern in ihrer „Aktion Bleiberecht“ vor dem Hintergrund des Aufrufs der Kirchen die Abschaffung der Kettenduldungen. Dies soll ermöglicht werden durch eine gesetzliche Regelung, die keine Stichtage vorsieht, auf restriktive Ausschlussgründe verzichtet, Familien schützt und humanitäre Notlagen Einzelner und von Gruppen berücksichtigt.


Aktion Bleiberecht
Die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände treten seit Jahren dafür ein, die Praxis der Kettenduldungen zu beenden und Ausländern, denen eine Ausreise nicht zugemutet werden kann, eine Aufenthaltsperspektive zu geben.
Die Aktion Bleiberecht startete mit dem Aufruf der Kirchen am 11. Mai 2009. Sie wird voraussichtlich bis zu einer gesetzlichen Neuregelung im Aufenthaltsgesetz weiter laufen.

Was bisher erreicht wurde
Mitte 2009 wurden die Verwaltungsvorschriften zu § 104 a und b Aufenthaltsgesetz geöffnet, die Anforderungen zur Lebensunterhaltssicherung realistischer gestaltet. Im Dezember 2009 lockerten die Innenminister die Anforderungen zur eigenständigen Lebensunterhaltssicherung weiter. Sie verlängerten die Bleiberechtsregelungen für alle bisher Begünstigten um weitere zwei Jahre und senkten die Anforderungen erneut, indem Bildungszeiten und das Bemühen um Arbeit anerkannt wurden. Die Stichtage und weiteren Kriterien blieben allerdings ebenso unverändert wie die Anforderung an alle Begünstigten, den Lebensunterhalt perspektivisch eigenständig sichern zu können.

Warum weiter handeln?
Trotz der Altfallregelungen von 2006 und 2007 halten sich derzeit wieder ca. 60.000 Personen seit mehr als 6 (Familien) bzw. 8 (Personen ohne zu betreuende Kinder) Jahren in der Bundesrepublik auf, die wegen der Stichtagsregelung und weiterer Ausschlusskriterien nicht von einer Bleiberechtsregelung profitieren können. Die Perspektive der Menschen, deren Bleiberecht seit Dezember 2009 um weitere zwei Jahre verlängert wurde, bleibt ungewiss. Unser gemeinsames Ziel: „Abschaffung der Kettenduldungen“ ist trotz der Erfolge noch nicht erreicht.

Forderungen
Wir fordern deshalb weiterhin ein gesetzliches Bleiberecht, das humanitären Kriterien entspricht: Die Regelung muss auf einen Stichtag verzichten und stattdessen an eine Mindestaufenthaltsdauer anknüpfen. Der Zusammenhalt von Familien ist zu beachten und alten, kranken und traumatisierten Menschen, die nicht arbeiten können, muss eine Aufenthaltserlaubnis ohne Sicherung des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln gewährt werden. Wir sehen gesellschaftspolitisch wichtige Aufgaben wie die Erziehung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen als gleichwertig zu einer Erwerbstätigkeit an. Bei Personen, die diesen Aufgaben nachkommen, muss deshalb von einer Sicherung des Lebensunterhaltes aus eigenen Mitteln abgesehen werden. Bei den weiteren Voraussetzungen sollte auf zu restriktive Ausschlussgründe insbesondere bei Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht verzichtet werden.

Die Forderung nach einer Lebensunterhaltssicherung ist angesichts des voraus gegangenen Ausschlusses vom Arbeitsmarkt durch die Betroffenen oft nur schwer zu erfüllen.
Deshalb ist für uns im Jahr 2010 zentral die berufliche Integration von Flüchtlingen und Geduldeten und der Einschluss derjenigen, die nicht arbeiten können oder erwerbsgemindert sind. Wir fordern daher im Kontext einer neuen gesetzlichen Bleiberechtsregelung:
1. die Fortführung des Programms der Bundesregierung zugunsten der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt,
2. den Abbau von Hürden bei der Arbeitsaufnahme (z.B. Überprüfung der Residenzpflicht),
3. die Aufhebung des befristeten Arbeitsverbots für Asylsuchende und Geduldete, um eine eigenständige Lebensunterhaltssicherung frühzeitig zu ermöglichen und (Anpassungs-)Qualifizierungen zu fördern,
4. eine humanitäre Lösung für all diejenigen, die nicht arbeiten können.


Internetauftritt zur Aktion Bleiberecht
Dieser Internetauftritt zur Aktion von Diakonie und Caritas bildet die Vielfalt des Engagements für eine Bleiberechtsregelung im Land ab. Aus fast allen Bundesländern sind verschiedene Aktionen wie Synodenbeschlüsse, Resolutionen, Podiumsdiskussionen und Unterschriftenaktionen etc. zu finden.
Der Internetauftritt soll der Information über die auch nach der Fristverlängerung der Regelungen noch bestehende Problematik sowie der Vernetzung dienen, um beispielsweise Ideen für Aktionen zur Unterstützung der Forderung für eine gesetzliche Bleiberechtsregelung entwickeln zu können.
Beispiele für Aktionen finden Sie auf dieser Seite („Aktionen auf einen Blick“).

Über Ihre Berichte und Nachrichten zu eigenen Aktivitäten (Veranstaltungen, Gespräche, Gottesdienste etc.) freuen wir uns sehr und veröffentlichen sie gerne ebenfalls auf dieser Seite.

Kontakt:
Sebastian Ludwig (Diakonisches Werk der EKD), E-Mail: bleiberecht@diakonie.de
Tobias Mohr (Deutscher Caritasverband), E-Mail: Tobias.Mohr@caritas.de

Aktionen

Sie möchten auf eine kommende Aktion hinweisen? Oder Sie möchten von einer bereits durchgeführten Aktion berichten?

weiter

Neu auf der Seite

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE „Bilanz der Bleiberechtsregelungen (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 17/1539)“ vom 21. Juni 2010 bei Politik aus Bund und Land, Bundespolitik