Kettenduldungen beenden – humanitäres Bleiberecht sichern
Caritas und Diakonie setzen sich in ihrer „Aktion Bleiberecht“ vor dem Hintergrund des Aufrufs der Kirchen für die Abschaffung der Kettenduldungen ein. Dies soll ermöglicht werden durch eine gesetzliche Regelung, die keine Stichtage vorsieht, auf restriktive Ausschlussgründe verzichtet, Familien schützt und humanitäre Notlagen Einzelner und von Gruppen berücksichtigt.
Die Aktion Bleiberecht:
Die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände treten seit Jahren dafür ein, die Praxis der Kettenduldungen zu beenden. Menschen, die über Jahre hinweg nur geduldet sind, denen aber eine Ausreise nicht zugemutet werden kann, sollten eine dauerhafte Aufenthaltsperspektive erhalten.
Die Aktion Bleiberecht startete mit dem Aufruf der Kirchen am 11. Mai 2009. Sie wird voraussichtlich bis zu einer gesetzlichen Neuregelung im Aufenthaltsgesetz weiter laufen.
Was bisher erreicht wurde:
Mitte 2009 wurden mit den Verwaltungsvorschriften zu § 104 a und b Aufenthaltsgesetz die Anforderungen zur Lebensunterhaltssicherung realistischer gestaltet. Im Dezember 2009 passten die Innenminister die Anforderungen zur eigenständigen Lebensunterhaltssicherung erneut an und verlängerten die Bleiberechtsregelungen für alle bisher Begünstigten um zwei Jahre. Die Stichtage und weiteren Kriterien blieben allerdings ebenso unverändert wie die Anforderung an alle Begünstigten, den Lebensunterhalt perspektivisch eigenständig sichern zu können.
Im Juli 2011 trat eine stichtagsfreie Bleiberechtsregelung für Jugendliche und Heranwachsende mit dem neu geschaffenen § 25a des Aufenthaltsgesetzes in Kraft. Nutzen können ihn Personen im Alter von 15 und 21 Jahren, wenn sie sich seit mindestens sechs Jahren ununterbrochen in Deutschland aufhalten, erfolgreich die Schule besucht haben oder einen Schulabschluss gemacht haben und ihre Integrationsprognose als positiv gewertet wird. Von der eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts wird abgesehen, solange der Jugendliche oder Heranwachsende sich noch in Schule und Ausbildung befindet. Die Eltern können auch eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sie ihren Lebensunterhalt vollständig selbst sichern können. Dies kann zu Familientrennungen führen.
Seit Herbst 2011 gibt es eine Initiative des Landes Schleswig-Holstein im Bundesrat für eine neue gesetzliche, stichtagsfreie Bleiberechtsregelung im Aufenthaltsgesetz, die sich nicht auf eine bestimmte Altersgruppe beschränkt und auch Abstriche bei der Sicherung des Lebensunterhalts zulässt. Das Land Rheinland-Pfalz hat eine Beschlussvorlage zur Innenministerkonferenz im Dezember 2011 eingebracht. Auch haben alle Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag Anträge für eine neue gesetzliche Bleiberechtsregelung gestellt.
Auch begleitende Regelungen wie die Anerkennung von BaföG als eigenständiger Lebensunterhaltssicherung, der Einbezug von Geduldeten in das Gesetz über die Anerkennung ausländischer Berufsausschlüsse oder die Lockerung der Residenzpflicht ist der Integration von langjährigen Geduldeten zuträglich und der intensiven Lobbyarbeit für diese Personengruppe zu verdanken.
Warum weiter handeln?
Trotz der bisherigen Regelungen halten sich derzeit wieder über 50.000 Personen seit mehr als 6 Jahren in der Bundesrepublik auf. Sie konnten aufgrund der Stichtage oder anderen Ausschlusskriterien nicht von einer Bleiberechtsregelung profitieren. Unser gemeinsames Ziel: „Abschaffung der Kettenduldungen“ ist trotz der Erfolge noch nicht erreicht. Auch von der Bleiberechtsregelung für Jugendliche und Heranwachsende wird aufgrund der geforderten Bedingungen nur ein kleiner Personenkreis profitieren können.
Forderungen:
Wir fordern deshalb eine stichtagsfreie, gesetzliche Bleiberechtsregelung, die auch humanitären Kriterien genügt: Alten, behinderten, kranken und traumatisierten Menschen, die nicht arbeiten können, muss eine Aufenthaltserlaubnis ohne Sicherung des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln gewährt werden können. Auch sehen wir gesellschaftspolitisch wichtige Aufgaben wie die Erziehung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen als gleichwertig zu einer Erwerbstätigkeit an. Zudem müssen sich die Anforderungen auch für erwerbsfähige Personen an den Möglichkeiten der Betroffenen orientieren. Aufgrund des jahrelangen Ausschlusses vom Arbeitsmarkt können viele von ihnen nur Arbeit in niedrig entlohnter Beschäftigung finden. Bei den weiteren Voraussetzungen sollte auf zu restriktive Ausschlussgründe insbesondere bei Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht verzichtet werden. Die Familieneinheit muss gewahrt bleiben.
Begleitend zu einer Bleiberechtsregelung fordern wir den weiteren Abbau von Hürden und eine aktive berufliche Integration von Asylsuchenden und Geduldeten in den Arbeitsmarkt z.B. durch Wegfall des Arbeitsverbotes und der Nachrangigkeitsprüfung, Abschaffung der Residenzpflicht, Ermöglichung von (Anpassungs-) Qualifizierungen und die weitestgehende Anerkennung im Ausland erworbener beruflicher Abschlüsse.
Internetauftritt zur Aktion Bleiberecht
Der Internetauftritt von Diakonie und Caritas soll der Information über die bestehende Problematik der Kettenduldungen sowie der Vernetzung dienen, um Ideen für Aktionen zur Unterstützung der Forderung für eine gesetzliche Bleiberechtsregelung austauschen und entwickeln zu können. Er bildet die Vielfalt des Engagements für eine Bleiberechtsregelung im Land ab. Aus fast allen Bundesländern sind verschiedene Aktionen wie Synodenbeschlüsse, Resolutionen, Podiumsdiskussionen und Unterschriftenaktionen etc. zu finden. Beispiele für Aktionen finden Sie auf dieser Seite („Aktionen auf einen Blick“).
Über Ihre Berichte und Nachrichten zu eigenen Aktivitäten (Veranstaltungen, Gespräche, Gottesdienste etc.) freuen wir uns sehr und veröffentlichen sie gerne ebenfalls auf dieser Seite.
Kontakt:
Sebastian Ludwig (Diakonisches Werk der EKD), E-Mail: bleiberecht@diakonie.de
Tobias Mohr (Deutscher Caritasverband), E-Mail: Tobias.Mohr@caritas.de
Eine Beratungshilfe für Personen, denen im Jahr 2012 ein Rückfall in die Duldung aufgrund des Auslaufens des IMK-Beschlusses von 2009 droht, finden Sie hier.
Eine Beratungshilfe für potentiell Begünstigte des § 25a Aufenthaltsgesetz (Jugendliche und Heranwachsende und deren Familien) finden Sie hier.


